NZZ - Kommentar
Der Geheimdienst, die AfD und die Wahl: wenn Verfassungsschützer zum Verdachtsfall werden
Die AfD ist eine in Teilen rechtsradikale Partei, daran besteht kein Zweifel. Dass der deutsche Inlandgeheimdienst kurz vor der Bundestagswahl halböffentlich gegen sie vorgeht, ist dennoch fragwürdig. Die Behörde soll die Verfassung schützen – nicht die etablierten Parteien.
Marc Felix Serrao,
Neue Züricher Zeitung
Berlin 03.03.2021
Es gibt viele Gründe, die AfD als radikale politische Kraft einzuordnen und abzulehnen. Einige führende Mitglieder haben sich jüngst zwar bemüht, ihre Rhetorik zu mässigen, aber wohl vor allem aus taktischen Gründen. Währenddessen kehren die verbliebenen vergleichsweise moderaten Mitglieder der Partei weiter den Rücken, im vergangenen Jahr etwa der Mitbegründer und langjährige «FAZ»-Redaktor Konrad Adam oder die frühere niedersächsische Fraktionsvorsitzende Dana Guth. Letztere begründete ihren Austritt mit den «Umsturz- und Rettungsphantasien von starken Männern» in der AfD.
Und damit zum Bundesamt für Verfassungsschutz. Der deutsche Inlandgeheimdienst hat die AfD soeben zum rechtsextremen «Verdachtsfall» erklärt – nicht offiziell, das hat ein Gericht der Behörde untersagt, aber doch so, dass die Entscheidung auf allen Kanälen verbreitet wurde. Der Präsident der Behörde, Thomas Haldenwang, habe einen entsprechenden Beschluss unterschrieben, meldete etwa die «SZ». Das Blatt berichtete nicht im Konjunktiv, die Autoren müssen die Unterschrift also mit eigenen Augen gesehen haben. Und während bei «Spiegel Online» von einem rund tausend Seiten langen, vertraulichen Gutachten die Rede war, wusste die Redaktion in München, dass das Papier «exakt» 1100 Seiten stark sei.
Schlecht für die demokratische Kultur
Ob das stimmt? «Aus Respekt vor dem Gericht» äussere man sich in dieser Angelegenheit nicht öffentlich, teilte ein Sprecher des Nachrichtendienstes auch dieser Zeitung mit. Das Wörtchen «öffentlich» ist entscheidend. Wenn es nicht der Dienst selbst war, der die Entscheidung über die Einstufung zum «Verdachtsfall» und das Gutachten oder zumindest Teile davon an die Medien durchgestochen hat, dann dürfte es die Leitung des übergeordneten Innenministeriums gewesen sein. So oder so darf man wohl davon ausgehen, dass Horst Seehofer als Minister im Bild gewesen ist.
Es ist schön für die «SZ» und die Handvoll anderer Medien, dass sie so genau darüber Bescheid wissen, wie der Geheimdienst die AfD einschätzt. Aber es ist schlecht für die demokratische Kultur im Land, dass es alle anderen nicht wissen. Das gilt für den Souverän, und es gilt für die grösste Oppositionspartei. Die AfD ist in dieser Auseinandersetzung die Angeklagte, aber sie kann sich nicht vernünftig verteidigen. Die 1100 Seiten, auf deren Grundlage sie in den kommenden Landtagswahlkämpfen und im Bundestagswahlkampf von allen anderen Parteien als demokratiefeindlicher «Verdachtsfall» gebrandmarkt werden kann und wird, kennt sie nicht. Weil es sich offiziell um eine «Verschlusssache» handelt.
Natürlich ist es die Aufgabe von Verfassungsschützern, Organisationen und Parteien im Blick zu haben, die in ihren Reihen Extremisten dulden. Und ohne jede Frage: Die AfD ist so eine Partei. Aber ist sie auch eine Partei, in der die Extremisten den Kurs bestimmen? Diese Frage ist offen. Der Co-Parteichef Jörg Meuthen hat den Radikalen auf dem jüngsten Parteitag im November den Kampf angesagt. Das mag spät geschehen sein, vielleicht zu spät. Aber Björn Höcke und seine völkischen Anhänger haben bis heute Gegner in der AfD. Und weil das so ist und weil die Frage für die Zukunft der deutschen Demokratie von Bedeutung ist, muss offen um die Antwort gerungen werden – und nicht mit geheimen Gutachten, die ausgewählten Medien zugespielt werden und danach als halbamtliche Urteile das öffentliche Gespräch prägen. Verfassungsschützer sollen Informationen sammeln und auswerten. Sie sollten keine Meinungsmacher im Wahlkampf sein.
Der Zeitpunkt ist verdächtig
Die Herren Haldenwang (CDU) und Seehofer (CSU) mögen ihr kurzfristiges Ziel erreicht haben: Der «Verdachtsfall» ist in aller Munde. Aber der Zeitpunkt – eineinhalb Wochen vor zwei wichtigen Landtagswahlen und ein halbes Jahr vor der Bundestagswahl – schürt den Verdacht, dass es den Verantwortlichen nicht in erster Linie um den Schutz der Verfassung, sondern um Abschreckung geht. Einmal nach innen: Vor allem Beamte dürften die AfD als Parteimitglieder in den kommenden Monaten aus Furcht vor beruflichen Konsequenzen in Scharen verlassen. Und einmal nach aussen: Wer will schon einen «Verdachtsfall» wählen?
Wenn Deutschlands Verfassungsschützer überzeugt sind, dass sie ausreichende Anhaltspunkte für eine extremistische, also nicht nur radikale, sondern verfassungsfeindliche Ausrichtung der gesamten AfD haben, dann müssen sie diese umgehend offenlegen. Alles andere macht diesen Geheimdienst selbst zum Verdachtsfall.
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