NZZ – 26.06.2021
Nach dem Attentat von Würzburg müssen sich Politik und Behörden unangenehme Fragen stellen lassen
Es ist müssig, darüber zu spekulieren, ob der mutmassliche Täter psychisch krank ist oder ein Terrorist: Die Grenzen zwischen Fanatismus und Wahn sind fliessend. Doch die Frage, warum er frei herumlief, muss erlaubt sein.
Noch sind die Motive ungeklärt, die einen 24-jährigen Somalier am Freitag in Würzburg dazu brachten, drei Menschen zu töten und fünf weitere schwer zu verletzen. Allerdings verdichten sich am Tag danach die Hinweise auf ein islamistisches Motiv. Bei seiner Tat soll der Mann laut Augenzeugen «Allahu Akb gerufen haben; der Polizei sagte er nach seiner Festnahme offenbar, er habe mit der Bluttat seinen persönlichen «Jihad» verwirklicht.
Es ist müssig, darüber zu spekulieren, ob der mutmassliche Täter psychisch krank ist oder ein Terrorist: Die Grenzen zwischen Fanatismus und Wahn sind bekanntlich fliessend; der eine Gutachter mag es so sehen, der andere anders, und beide können gute Argumente auf ihrer Seite haben.
Wirrkopf oder Terrorist?
Der vor allem von rechts erhobene Verdacht, deutsche Psychiater und Gerichte neigten dazu, islamistische Gewalttäter zu pathologisieren und dadurch ihr Tun zu entschuldigen, während Täter ohne vergleichbaren Hintergrund härter abgeurteilt würden, mag manchem naheliegend erscheinen, doch richtig muss er deswegen nicht sein.
Es gibt auch Fälle, die das Gegenteil nahelegen: In der Silvesternacht 2018/19 fuhr ein 48-jähriger Deutscher ohne Migrationshintergrund im Ruhrgebiet in eine Menschenmenge, um gezielt Personen mit Migrationshintergrund zu treffen. Er verletzte zehn Passanten, die meisten davon aus Syrien und Afghanistan.
Auch hier stellte sich die Frage, ob der Mann ein Wirrkopf oder ein Terrorist war. Ein Gericht erklärte ihn schliesslich für vollständig schuldunfähig, wegen paranoider Schizophrenie. Auch im Fall des Attentäters von Hanau, der im Februar 2020 neun Menschen mit Migrationshintergrund sowie seine eigene Mutter erschoss, wurde darüber spekuliert, ob es sich um einen Paranoiker oder einen Rechtsterroristen handelte. Indem er sich selbst richtete, ersparte es der Täter Richtern und Gutachtern, darüber urteilen zu müssen.
Dass Fehler passierten, ist offensichtlich
Lohnender als der Blick auf die möglichen Motive des mutmasslichen Täters von Würzburg ist die Frage nach der Verantwortung des Staates. Im Rahmen eines Asylverfahrens stand der Mann unter subsidiärem Schutz, er hielt sich also legal in Deutschland auf. Ob es richtig war, dass er dort frei herumlaufen durfte, erscheint allerdings fraglich: Laut Polizei soll er zwar bisher nicht durch extremistische Ansichten aufgefallen sein, wohl aber durch Vorfälle mit Messern. Zweimal wurde er offenbar in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen, nachdem er jeweils Personen bedroht hatte; beim zweiten Mal wurde er bereits nach einem Tag wieder entlassen, wegen «fehlenden Handlungsbedarfs», wie ein Vertreter der Staatsanwaltschaft am Samstag erklärte.
Der Beweis, dass der Mann aufgrund von Fehleinschätzungen frei herumlief, ist durch seine Tat erbracht worden. Wo Menschen tätig sind, geschehen Fehler. Ob sie in diesem Fall zu entschuldigen sind oder ob allenfalls Konsequenzen aus ihnen gezogen werden sollten, wird nun zu untersuchen sein.
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