Mittwoch, 7. Juli 2021

07.07.2021 - Und wie?

 Die AfD hat beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag wegen «Besorgnis der Befangenheit» gestellt. 

Die Karlsruher Richter wollen am 21. Juli im zweiten Senat über die Klage der AfD gegen die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung wegen Verletzung der Neutralitätspflicht verhandeln. Die AfD befürchtet nun, die Richter könnten nicht neutral urteilen, nachdem sie Ende Juni an einem Abendessen bei der Kanzlerin auf deren Einladung teilgenommen haben. Der Anschein fehlender Unvoreingenommenheit genüge, um die Richter als befangen abzulehnen. Am 21. Juli soll entschieden werden, ob Angela Merkel ihre Kompetenzen überschritt, als sie dazu aufrief, die Wahl Thomas Kemmerichs zum thüringischen Ministerpräsidenten «rückgängig» zu machen. Es sollten, so Merkel Anfang 2020 bei einem Staatsbesuch in Südafrika, «keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden». Damit, so die AfD, habe die Kanzlerin ihre Amtsautorität unzulässig eingesetzt.

Und die CDU-Kanzlerin (FDJ-Funktionärin a. D.) hatte die Richter/innen aus dem Bundesverfasssungsgericht zum Essen ins Bundeskazleramt eingeladen (30.6.2021).

Wie nennt man das in einer funktinonierenden Demokratie ... Na was wohl...?

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