Wie in allen Sozi-, Nationalsozialisten- und Kommunisten-Staaten
Der Prozess wurde am 9. Dezember 1946 im Schwurgerichtssaal 600 des Nürnberger Justizpalastes eröffnet. Angeklagt waren 19 Ärzte, eine Ärztin, ein Jurist und zwei hohe Verwaltungsbeamte. Sie waren in Konzentrationslagern oder obskuren, scheinwissenschaftlichen Instituten beschäftigt und experimentierten zumeist im Auftrag der Pharma- und Rüstungsindustrie. Sie alle hatten sich die verbrecherischen, biopolitischen Ziele des NS-Staates zu Eigen gemacht. Der Medizinhistoriker Hans-Walter Schmuhl in einem Aufsatz zur Eugenik:
„In letzter Konsequenz strebte das ‚Dritte Reich‘ nach der Beherrschung des Lebens an sich. Es zielte darauf ab, die Kontrolle über Geburt und Tod, Sexualität und Fortpflanzung, Variabilität und Evolution an sich zu bringen, und auf diese Weise einen perfekten ´Volkskörper‘ zu schaffen.“
Die Opfer kamen aus den Konzentrationslagern
Kaum ein Wort des Bedauerns kam über die Lippen der Täter. Manche traten gar arrogant, geradezu herrisch auf. Die meisten erklärten ihre Handlungen als Resultat von Befehl und Gehorsam. Wenige standen zu dem, was sie getan hatten, wie etwa der Arzt und Generalmajor der Waffen-SS, Karl Brandt, einer der Hauptverantwortlichen für die Euthanasiemorde:
„Wie maßlos sind die Konflikte, die hinter dem Gehorchen sich verstecken. Ich habe den Menschenversuch nie als eine Selbstverständlichkeit angesehen. Auch nicht dort, wo er ungefährlich ist. Aber ich bejahe aus Gründen der Vernunft seine Notwendigkeit.“…
Wie damals in Skandinavien: In letzter Konsequenz strebte die sozialdemokratische und sozialistischen Staaten und westlichen Staaten in den 30ger, 40ger und 50ger Jahren nach der Beherrschung des Lebens an sich. Es zielte darauf ab, die Kontrolle über Geburt und Tod, Sexualität und Fortpflanzung, Variabilität und Evolution an sich zu bringen, und auf diese Weise einen perfekten und gesunden Volkskörper zu schaffen.
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